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   BSG, 23.07.1959 - 3 RJ 148/58   

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BSG, 23.07.1959 - 3 RJ 148/58 (https://dejure.org/1959,9188)
BSG, Entscheidung vom 23.07.1959 - 3 RJ 148/58 (https://dejure.org/1959,9188)
BSG, Entscheidung vom 23. Juli 1959 - 3 RJ 148/58 (https://dejure.org/1959,9188)
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Wird zitiert von ...

  • BSG, 25.10.1995 - 5 RJ 40/93

    Berufung bei Anfechtung eines Beitragserstattungsbescheides, Rechtsweg beim

    In diesem Sinne stellt die nach § 1303 RVO erfolgte Beitragserstattung eine einmalige Leistung gemäß § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGG aF dar, weil sie trotz ihrer Anknüpfung an eine Mehrzahl rechtmäßig entrichteter Beiträge den Charakter einer Sozialleistung hat, die mittels eines einzigen Zahlungsvorgangs erbracht wird (Peters/Sautter/Wolff, Komm zur Sozialgerichtsbarkeit, Stand Mai 1994, § 144 SGG RdNr 105; BSG, Urteil vom 23. Juli 1959 - 3 RJ 148/58 - BSGE 10, 186).

    Bei der Anfechtung eines Bescheides über eine Beitragserstattung, die als solche vom BSG stets als einmalige Leistung angesehen worden ist (so schon Urteil vom 23. Juli 1959 - 3 RJ 148/58 - BSGE 10, 186), ist demzufolge Streitgegenstand nur das aus konkret bezeichneten tatsächlichen Umständen abgeleitete prozessuale Begehren des Klägers, die Anordnung der Beitragserstattung rechtlich wieder zu beseitigen.

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